Dem NS-Dokumentationszentrum ist es gelungen, mit dem von ihm nach einer „Zielfindungskonferenz“ erstellten Lokalen Aktionsplan für die Stadt Köln als eine von vier Kommunen aus NRW ausgewählt zu werden und Fördermittel in Höhe von 100.000 € aus dem Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ zu erhalten - mit der Option einer Verlängerung über weitere zwei Jahre mit der gleich hohen Fördersumme pro Jahr. Anliegen des Bundesprogramms ist es, zielgerichtete Präventionsstrategien zur wirksamen Begegnung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu entwickeln. Dabei soll es vor allem um die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen von bildungspolitischer Arbeit gehen.

Der Lokale Aktionsplan für Köln umfasst drei Säulen:

  1. Die Förderung von Projekten mit Kindern im Alter zwischen 8 – 12 Jahren.
    In diesem Alter befinden sich Kinder in einer sensiblen Phase der moralischen Entwicklung. Ihnen soll geholfen werden, die Fähigkeiten zu schulen, mit denen sie rassistische, diskriminierende und die Menschenwürde verachtende Handlungen und Äußerungen erkennen können und dann zu lernen, ihnen zu begegnen. Hierzu müssen geeignete Materialen und Methoden entwickelt und verbreitet werden, zum Beispiel Arbeitshefte und Spielmaterialien. Es müssen Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern stattfinden; Workshops, Theaterprojekte und Ähnliches in Grundschulen/ Sekundarstufe 1/ Kindertageseinrichtungen angeboten werden, begleitet von speziell geschulten Personen.
  2. Projekt-Feld „Ehrenfeld, ein Viertel entdeckt seine NS-Geschichte“
    In Ehrenfeld wird die gesamte Bevölkerung aufgerufen, die NS-Zeit zu erforschen: in der eigenen Erinnerung, der Familie, dem Wohnhaus, dem Geschäft, der Schule, dem Krankenhaus, der Polizeistation, der Kirchengemeinde, dem Kleingartenverein usw. Die Ergebnisse werden in einer Ausstellung präsentiert. Angehörige von künstlerischen Berufen, die im Viertel leben, (Designer, Kunststudenten, Dokumentarfilmer u. ä.) werden gebeten, diese mit zu gestalten.
  3. Die Einrichtung eines „Netzwerkes gegen Rechts“
    Ziel dieses Netzwerkes soll es sein, Synergie-Effekte durch Bündelung, Koordination und Information zu erreichen, Einzelaktionen in ein effektives Gesamtkonzept einzuordnen und somit deren Wirksamkeit zu steigern.

Mit dem Lokalen Aktionsplan werden nicht die Projekte des NS-Dokumentationszentrums gefördert, sondern Antragsteller können rechtsfähige, nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Köln sein – also zum Beispiel auch Stiftungen, Fördervereine von Schulen u.ä., Wohlfahrtsverbände usw.
Über die Anträge entscheidet der Begleitausschuss, der aus insgesamt 20 Personen von mit dem Thema befassten Vereinen und Institutionen besteht und voraussichtlich zweimal im Jahr tagen wird.

Interessierte können Projektanträge bis zum 20. Oktober beim NS-Dokumentationszentrum als Lokaler Koordinierungsstelle einreichen, falls sie ein Projekt noch in diesem Jahr umsetzen wollen. Ansonsten ist der Anmeldeschluss für Anträge der 31.12.2007.
Antragsformulare finden Sie hier.

Anschrift: NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln, Appellhofplatz 23 – 25, 50667 Köln. E-Mail: nsdok@stadt-koeln.de . Tel: 0221-221-26331; Fax 0221-221-25512.

Bundesprogramm

Informationen zum Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ finden Sie unter www.vielfalt-tut-gut.de

Lokale Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle für das Programm "Vielfalt tut gut - Jugend für Vielfalt, Demokratie und Toleranz" befindet sich im

NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
Appellhofplatz 23 – 25
50667 Köln
Tel. 0221-221-26331
Fax 0221-221-25512
E-Mail: nsdok@stadt-koeln.de
Ansprechpartner: Dr. Werner Jung (Direktor der Einrichtung)

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss entscheidet über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplans durchgeführt werden sollen, begleitet die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans und dessen Fortschreibung und organisiert die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern.

Nach der konstituierenden Sitzung des Ausschusses finden Sie ab November 2007 hier die Geschäftsordnung und die Namen der Mitarbeitenden.

Antragstellung

Anträge können eingereicht werden von rechtsfähigen, nichtstaatlichen gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Köln. Die Projekte müssen an den Zielen des Lokalen Aktionsplans orientiert sein. Die maximale Antragshöhe für ein Projekt liegt bei 20.000 €, ein Eigenanteil ist erwünscht. Der Projektzeitraum für die erste Förderphase endet am 31.08.2008. Interessierte können Projektanträge bis zum 20. Oktober beim NS-Dokumentationszentrum als Lokaler Koordinierungsstelle einreichen, falls sie ein Projekt noch in diesem Jahr umsetzen wollen. Ansonsten ist der Anmeldeschluss für Anträge der 31.12.2007.

Die Antrags – und Abrechnungsformulare sollten bitte digital per E-Mail und in einfacher Ausführung postalisch im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Projektträgers bei der Lokalen Koordinierungsstelle eingereicht werden.

Projektstammblatt 1 (Excel)

Projektstammblatt 2, bitte Pressespiegel und Foto-CD beifügen (Excel)

Ausführliche Informationen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren finden Sie hier:
Handbuch zum Lokalen Aktionsplan (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (pdf)

Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Begleitausschuss. Der Beginn der Projekte kann erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.